Die Herrschaft Rappoltstein

Die Herrschaft Rappoltstein

Ihre Entstehung und Entwicklung

ByRudolf Brieger

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Die ersten Anfänge Rappoltsteins liegen ganz im Dunkeln. Dennoch hat man1 gemeint, die Herrschaft bis in die Merowingerzeit zurückverfolgen zu können, da uns der Name Rappoltsweiler schon im 8. Jahrhundert (zum ersten Male 759)2 begegne. Diese Vermutung ließe sich vielleicht durch die Tatsache stützen, daß Rappoltsweiler, der Hauptort der späteren Herrschaft Rappoltstein, in mehreren Urkunden jener Zeit in Verbindung mit Orten und Marken genannt wird, die zum großen Teil später zur Herrschaft Rappoltstein gehört oder Beziehungen zu ihr gehabt haben. Dies ist der Fall in Urkunden von 759,3 768 und 777.4 Aber wir können nicht mit Bestimmtheit sagen, ob zwischen jenen Orten und der späteren Herrschaft Rappoltstein irgendein Zusammenhang besteht. Erst 10845 begegnet uns urkundlich zum ersten Male das Praedium Rappoltstein, und zwar im Besitz der salischen Kaiser. Das genannte Jahr muß der eigentliche Ausgangspunkt unserer Darstellung sein. Urkundliche Nachrichten über die Zeit und Art der Erwerbung durch die Salier fehlen uns gänzlich. Der alte Schöpflin6 vermutet, daß jenes Prädium durch Adelheid von Egisheim,7 die Mutter Konrads II.8,9 den fränkischen Grafen, den späteren salischen Kaisern, zugefallen sei. Er beruft sich auf eine Stelle in Wipos „Leben Kaiser Konrads“,10 die aber zunächst nur die verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Saliern und Egisheimern dartut. Sie kann nicht beweisen, daß das Prädium im Besitze der Grafen von Egisheim gewesen. Da der „comitatus Egisheimensis“, wie Schöpflin11 selbst sagt, „nullibi quidem memoratur“, vermögen wir in direkter Weise Verbindungen der Egisheimer mit den Rappoltsteinern nicht nachzuweisen. Aber immerhin ist es möglich, daß solche bestanden haben, wie man vielleicht aus einer Fehde des Grafen Gerhard I.12 (1038) mit Reginbold von Rappoltstein13,14 schließen könnte. – „Predium quoddam“, so heißt es in der bereits angezogenen Urkunde, die am 21. März 108415 von Heinrich IV.16 zu Rom ausgestellt worden ist, „nomine Rappoltstein hereditario iure ex parte patris nostri imperatoris Heinrici ad nos pertinens tam in rebus mobilibus quam immobilibus, idem castellum cum universis appendiciis ac utriusque sexus mancipiis, areis, edificiis, pratis, pascuis, etc. etc., situm in pago Alsacie in comitatu Heinrici“ – „tradidimus – ea ratione“, daß der Baseler Bischof und dessen Nachfolger über das Prädium das freie Verfügungsrecht haben sollen...

Details

Publication Date
Sep 27, 2024
Language
German
Category
History
Copyright
No Known Copyright (Public Domain)
Contributors
By (author): Rudolf Brieger

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Format
EPUB

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